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Revvity (Germany) GmbH („Revvity”) - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Revvity (Germany) GmbH („Revvity”) - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Vereinbarung") gelten für alle Bestellungen von Dienstleistungen („Dienstleistungen"), die dem Kunden („Kunde") von Revvity zur Verfügung gestellt werden. Sie haben Vorrang vor allen vorgedruckten, standardmäßigen oder sonstigen Bedingungen, die in (i) der Bestellung des Kunden oder in anderen Dokumenten zur Bestellung von Dienstleistungen und/oder (ii) in Beschaffungsplattformen Dritter festgelegt sind, denen hiermit widersprochen wird und sie als ungültig gelten. Die Einreichung einer Bestellung oder eines anderen Instruments durch den Kunden in Bezug auf den Kauf von Dienstleistungen als Reaktion auf das Angebot oder den Kostenvoranschlag von Revvity (das „Angebot") gilt als Annahme dieser Vereinbarung. Dies geschieht unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die in der Bestellung oder einem anderen Instrument erscheinen oder auf die darin Bezug genommen wird, es sei denn, der Kunde und Revvity haben eine gültige, aktive, schriftliche Vereinbarung geschlossen, die ausdrücklich vorsieht, dass ihre Bestimmungen diese Vereinbarung ersetzen und an die Stelle dieses Vertrags treten. Ungeachtet des Vorstehenden kann Revvity nach eigenem Ermessen einen Dienstleistungsauftrag annehmen oder ablehnen.

2. Dienstleistungsangebote

Zu den Dienstleistungsangeboten von Revvity gehören einschließlich und ohne Einschränkung: (a) Reparatur-, Wartungs-, Verlagerung-, Rezertifizierungs-, Schulungs-, Qualifizierungs-, technische und Anwendungsunterstützung sowie andere Dienstleistungen für Instrumente und Geräte des Kunden, die auf Zeit- und Materialbasis bereitgestellt werden (zusammenfassend als „abrechenbare Dienstleistungen" bezeichnet); sowie (b) Servicepläne, in denen Wartungs- und Reparaturdienstleistungen im Rahmen der Herstellergarantie gegen eine feste Gebühr bereitgestellt wird („Servicepläne").

3. Servicepläne

Revvity kann ein Dokument zur Verfügung stellen, in dem seine Serviceplan-Angebote beschrieben werden. Das Dokument wird „Beschreibung der Dienstleistungen", „Optionen für Servicepläne" oder „BDD“genannt. Das zum Zeitpunkt des jeweiligen Angebots gültige BDD, soweit vorhanden, wird das jeweilige BDD betrachtet, das durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen wird und die Bereitstellung dieser Dienste regelt.

a. Rezertifizierung von Instrumenten. Revvity kann eine zeitliche und materielle Rezertifizierung des Instruments als Voraussetzung für die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen eines Serviceplans verlangen, soweit das jeweilige Instrument unmittelbar vor Erbringung der Dienstleistungen keiner Garantie unterliegt oder kein Serviceplan besteht.

b. Zubehör und Verbrauchsmaterialien. Servicepläne gelten nur für Instrumente von Revvity und keine anderen Artikel, wie z. B. Zubehör oder andere Zusatzgeräte, selbst wenn sie von Revvity geliefert wurden, soweit im Angebot von Revvity nicht anders geregelt wird. In den Serviceplänen von Revvity wird kein Ersatz von Verbrauchsmaterialien vorgesehen (wie im Folgenden definiert).

c. Schulung und Verlagerung von Instrumenten. Die Servicepläne sehen weder Kundenschulungen noch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verlagerung von Instrumenten vor, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig von Revvity geregelt wird.

d. Ausschlüsse. Die Servicepläne enthalten keine Software- oder Firmware-Upgrades, es sei denn, sie sind ausdrücklich im Angebot von Revvity bzw. in anwendbaren BDD enthalten. Darüber hinaus sehen Servicepläne keinen Ersatz von Teilen, Kosten oder Reparaturen für Defekte oder Schäden vor, die aus oder im Zusammenhang mit (a) Missbrauch, unsachgemäßer Verwendung, falscher Handhabung, unsachgemäßer oder unzureichender Wartung, einem nicht bestimmungsgemäßen Betrieb von Geräten nach den geltenden Spezifikationen oder Anweisungen oder der Verwendung inkompatibler Lösungsmittel oder Proben mit dem Gerät entstehen; (b) Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Revvity liegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Stromstöße oder -ausfälle, Ausfall oder Unterbrechung von Kommunikationsleitungen oder Entnahme von korrosiven Proben durch den Kunden; (c) Installation von Software bzw. Schnittstellen oder deren Verwendung in Kombination mit Software oder Produkten, die nicht von Revvity geliefert oder autorisiert wurden; (d) elektrische Arbeiten, Beförderung, Modifizierung, Verlagerung, Deinstallation, Neuinstallation, Reparatur oder Service, die vom Kunden bzw. von Dritten durchgeführt werden, die nicht als das vom Revvity autorisierte Personal gelten; (e) aufdringliche Aktivitäten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Computerviren, Hacker oder andere unbefugte Verwendung von Instrumenten oder der Software, die sich nachteilig auf den normalen Betrieb auswirken; oder (f) Handlungen, die nicht von Revvity durchgeführt werden. Bestandteile, die mit Flüssigkeiten in Kontakt kommen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Dichtungen, Filter, Dichtungsringe, Ventile, Syringe, Schläuche, Spitzen usw., werden als feuchte Elemente betrachtet und sind vom Benutzer auszutauschen. Daher werden sie durch einen Serviceplan nicht abgedeckt, sofern im Angebot von Revvity nicht anders angegeben.

e. Laufzeit. Sofern im Angebot bzw. in einem BDD des erworbenen Serviceplans nicht ausdrücklich anders angegeben, beträgt die Laufzeit eines Serviceplans und dieser Vereinbarung ein (1) Jahr, beginnend mit dem Datum, das von Revvity in seinem Angebot angegeben oder dem Kunden anderweitig mitgeteilt wurde. Soweit im Angebot ausdrücklich geregelt ist, dass es sich bei einem Serviceplan um einen „Evergreen-Serviceplan" handelt, oder wenn anderweitig angegeben ist, dass sich die Laufzeit des Serviceplans automatisch verlängert, so beträgt die Laufzeit eines solchen Serviceplans und dieser Vereinbarung ein (1) Jahr, beginnend an dem von Revvity in seinem Angebot angegebenen oder anderweitig dem Kunden mitgeteilten Datum. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume von einem (1) Jahr, soweit eine der Parteien die jeweils andere Partei mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ende der gültigen Laufzeit nicht schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass sie keine Verlängerung mehr beabsichtigt. Die Preise für die Evergreen-Servicepläne sowie für die automatisch verlängerte Servicepläne werden von Revvity jährlich angepasst. Soweit der Kunde in Bezug auf Rechnungen, die sich auf ein Konto bei Revvity beziehen, mit Bezahlung in Verzug kommt, ist Revvity berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden seine Dienstleistungen auszusetzen, die Zahlung des gemäß dieser Vereinbarung fälligen Restbetrags zu verlangen und/oder diese Vereinbarung zu kündigen.

f. Kündigung. Ein Serviceplan kann von jeder Partei mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei gekündigt werden; entscheidet sich der Kunde allerdings vor dem Ende der Laufzeit eines Serviceplans für eine Kündigung, so entspricht die Gesamtzahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber Revvity im Rahmen dieser Vereinbarung dem höheren der folgenden Beträge: i) dem Gesamtpreis der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen und der tatsächlich entstandenen Kosten für die Wartung der Geräte im Rahmen des Serviceplans, die nach alleinigem Ermessen von Revvity berechnet werden, oder (ii) dem anteiligen Preis des Serviceplans vom Datum seines Inkrafttretens bis zum Datum der Kündigung, zuzüglich 15 % der für den zugrunde liegenden Serviceplan gezahlten Gesamtgebühr, wobei der Gesamtwert des zugrunde liegenden Serviceplans nicht überschritten werden darf. Soweit eine Zahlung an Revvity den genannten Betrag überschreitet, wird dem Kunden von Revvity eine Gutschrift ausgestellt, die er für künftige Käufe von Instrumenten, Verbrauchsmaterialien oder Serviceplänen von Revvity verwenden kann. Es werden von Revvity keine Barrückerstattungen wegen einer vorzeitigen Kündigung eines Serviceplans gewährt. Bei der Verletzung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung hat die Partei schriftlich eine jeweils andere Partei davon in Kenntnis zu setzen und ihr eine Möglichkeit zu gewähren, diese Verletzungen innerhalb eines Zeitraums von fünfzehn (15) Werktagen nach Zustellung der Mitteilung zu beseitigen. Bleibt die Verletzung nach diesem Zeitraum bestehen, so wird die Vereinbarung automatisch beendet.

4. Abrechenbare Dienstleistungen

Kostenpflichtige Leistungen werden gemäß dem Kostenvoranschlag von Revvity erbracht. In dem Kostenvoranschlag ist die Art der zu erbringenden Leistungen angegeben, einschließlich und ohne Einschränkung aller spezifischen Instrumente und Geräte.

a. Dienstleistungen im Allgemeinen. Zu den kostenpflichtigen Leistungen gehören im Allgemeinen ohne Einschränkung alle Reparatur-, Neben-, Verlagerungs-, Kalibrierungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungen, die auf Zeit- und Materialbasis zu den im Kostenvoranschlag von Revvity angegebenen Sätzen berechnet werden. Alle Reise- und reisebezogenen Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Im Kostenvoranschlag werden Kostenschätzungen angegeben. Bei Instrumenten, die durch einen Serviceplan bzw. Garantie- und Kundenanforderungsservice nicht vorgesehen sind, kommen die abrechenbaren Dienstleistungen von Revvity in Betracht.

b. Nicht erbrachte Dienstleistungen. Soweit im Angebot von Revvity nicht anders geregelt, umfassen die kostenpflichtigen Dienstleistungen keine: (a) Installation von Software oder Schnittstellen bzw. die Verwendung in Kombination mit Software oder Produkten, die nicht von Revvity geliefert oder autorisiert wurden; b) elektrische Arbeiten, Beförderung, Modifizierung, Verlagerung, Deinstallation oder Neuinstallation; oder (c) Software- oder Firmware-Upgrades.

c. Rechnungsstellung. Rechnungen werden von Revvity jede Stunde ausgestellt und auf die nächste Viertelstunde aufgerundet. Alle zur Reparatur benötigten Teile und Verbrauchsmaterialien werden zum aktuellen Listenpreis in Rechnung gestellt, sofern im Angebot von Revvity nichts anderes angegeben ist.

d. Laufzeit und Kündigung. Ob im Einzelfall eine Bestellung des Kunden für abrechenbare Services angenommen wird, richtet sich im Einzelfall nach der Verfügbarkeit. Revvity kann zudem eine solche Bestellung aus beliebigen Gründen ablehnen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Tatsache, dass das jeweilige Gerät veraltet ist, dessen Teile nicht verfügbar sind bzw. dessen Zustand nicht ordnungsgemäß ist. Soweit der Kunde in Bezug auf Rechnungen, die sich auf irgendein Konto bei Revvity beziehen, mit Bezahlung in Verzug kommt, ist Revvity berechtigt, jede Bestellung abzulehnen. Nach der Annahme der Bestellung haben beide Parteien Recht, die abrechenbaren Dienstleistungen mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich zu kündigen. Bei einer Kündigung durch den Kunden ist Revvity berechtigt, eine Zahlung für alle, bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Dienstleistungen (einschließlich laufender Arbeiten) sowie alle nicht stornierbaren oder erstattungsfähigen Kosten, die vor dem Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich angefallen sind, zurückzufordern.

5. Zumutbare Anstrengungen

Revvity wird unter den gegebenen Umständen zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die Dienstleistungen möglichst zügig zu erbringen. Dienstleistungen werden zu einem von Revvity und dem Kunden gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt geplant. Es dürfen, nach dem Ermessen von Revvity, sowohl neue, als auch aufgearbeitete Bauteile und Komponente beim Ersetzen oder bei der Reparatur des Geräts verwendet werden. Die Annahme des Service erfolgt nach der Ausführung der Arbeiten. Revvity kann auch einen Versuch unternehmen, Serviceprobleme telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zu diagnostizieren und zu lösen. Der Kunde ist verpflichtet, die von Revvity genannte Diagnosen, Lösungen und Verfahren bei der Problemlösung zu befolgen. Er ist zudem allein verantwortlich für jeweilige Handlungen oder Unterlassungen der Endbenutzer des Kunden. Gegebenenfalls ist Revvity auch berechtigt, die Rücksendung eines bestimmten Teils an sein Depot zur Reparatur bzw. zur Unterstützung bei der Problembestimmung zu verlangen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, die Anweisungen von Revvity bezüglich der Rücksendung zu befolgen. Soweit verfügbare Verbindungsprogramme und -ausrüstungen, die der direkten Problemberichterstattung, Diagnose oder möglichen Lösungen der bestehenden Probleme dienen, nicht installiert und benutzt werden können, sind längere Reaktionszeiten und zusätzliche Kosten auf Seite des Kunden möglich.

6. Kundenverantwortlichkeiten

Bei Verlagerung von Geräten können zusätzliche Servicegebühren in Rechnung gestellt werden. Dies kann auch längere Service-Bearbeitungszeiten zur Folge haben. Im Einzelfall sind sie von der jeweiligen Verfügbarkeit abhängig. Produkte, die bei den Dienstleistungen nicht eingesetzt werden können, sind vom Kunden zu beseitigen. Dies ist eine Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen von Revvity. Weitere Kosten für zusätzliche Arbeiten können in Rechnung gestellt werden, falls solche Produkte nicht beseitigt wurden. Der Kunde ist verantwortlich für die Erhaltung eines Verfahrens zur Rekonstruktion von verlorenen oder geänderten Kundendateien, -daten oder -programme. Zudem setzt der Kunde Revvity davon in Kenntnis, dass ein Gerät in einer Umgebung verwendet wird, von der eine potenzielle Gesundheitsgefahr ausgeht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Geräte bzw. Komponenten seiner Geräte vollständig von radioaktiven, biologischen, toxischen oder anderen gefährlichen Materialien oder Substanzen zu dekontaminieren, bevor Revvity seine Dienstleistungen erbringt. Revvity ist berechtigt, den Kunden aufzufordern, eine genaue und vollständige Dekontaminierungsbescheinigung vorzulegen

7. Preis und Bezahlung

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils vom Kunden zu zahlenden Verkaufs-, Mehrwertsteuer oder ähnlichen Steuern. Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Sofern zwischen Revvity und dem Kunden keine schriftlichen Ratenzahlungsbedingungen vereinbart wurden, hat der Kunde die Zahlung in voller Höhe an die in der Rechnung von Revvity genannte Adresse zu leisten. Für nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen gilt der niedrigere von fünfzehn Prozent (15 %) pro Jahr oder der maximal geltende gesetzliche Zinssatz, berechnet ab dem Datum des Zahlungsverzugs bis zum Datum der vollständigen Zahlung. Im Falle von Beauftragung eines Inkassobüros und/oder eines Anwalts mit der Eintreibung unbezahlter Beträge, können dem Kunden von Revvity alle Inkassokosten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten, in Rechnung gestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kosten zu tragen.

8. Gewährleistung

Revvity gewährleistet, dass sie die Dienstleistungen zum Zeitpunkt und am Ort der Leistungserbringung mindestens gemäß den allgemeinen Standards in der Instrumentenreparaturbranche ausgeführt werden. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Dienstleistungserbringung geltend zu machen. REVVITY ÜBERNIMMT KEINE WEITEREN GARANTIEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT, INKLUSIVE, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF IRGENDEINE DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER MARKTFÄHIGKEIT, IN BEZUG AUF SEINE DIENSTLEISTUNGEN, WOBEI DIESE GARANTIEN AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN WERDEN. DIE EINZIGE HAFTUNG UND VERANTWORTUNG VON REVVITY'S UNTER DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE VERLETZUNG DER GARANTIE UMFASST DIE ERNEUTE ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN INNERHALB EINER ANGEMESSENEN FRIST ODER DIE RÜCKERSTATTUNG DER FÜR DIE FEHLERHAFTEN DIENSTLEISTUNGEN BEZAHLTEN GEBÜHR, JE NACH DER WAHL VON REVVITY. ES HANDELT SICH DABEI UM DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN IM FALL VON GARANTIEVERLETZUNGEN.

9. Haftungsbeschränkung

UNBESCHADET ANZUWENDENDER GESETZE, IST REVVITY UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTBAR FÜR BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE MÖGLICHKEITEN, DATENVERLUST, NUTZUNGS- ODER EINKOMMENS- ODER GEWINNAUSFALL) IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG, DEN BEREITGESTELLTEN DIENSTEN, SELBST WENN REVVITY IM VORAUS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN HAT. OHNE EINCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN, DARF DIE HAFTUNG VON REVVITY IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, DEN BEREITGESTELLTEN DIENSTLEISTUNGEN ODER DEN ANDERWEITIG TATSÄCHLICH VOM KUNDEN FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN BEZAHLTEN BETRAG NICHT ÜBERSCHREITEN. ZUDEM IST DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN IN JEDEM FALL AUF DEN VOM KUNDEN FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN TATSÄCHLICH BEZAHLTEN BETRAG BESCHRÄNKT.

10. Verbrauchsmaterialien

Die Kosten für Verbrauchsmaterialien, welche von Revvity bei der Dienstleistungserbringung bereitgestellt werden, sind vom Kunden zu tragen, soweit im Angebot bzw. in den BDD von Revvity (falls zutreffend) nichts anderes angegeben ist. Zu den „Verbrauchsmaterialien" gehören ohne Einschränkung die üblichen und gewöhnlichen Teile, Verbrauchsmaterialien sowie andere Artikel von Revvity, die aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszwecks überflüssig sind, sowie diejenigen, die im Benutzerhandbuch des jeweiligen Geräts aufgeführt werden.

11. Einhaltung der anwendbaren Gesetzte

Revvity übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von Revvity angebotenen Dienstleistungen den Standards staatlicher Stellen entsprechen oder entsprechen werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er sicherstellt, dass diese Dienstleistungen gesetzliche Vorschriften oder Zertifizierungsanforderungen entsprechen und dass alle Anforderungen staatlicher Stellen oder anderer Organisationen erfüllt werden.

12. Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen vertraulicher Art, die von Revvity offengelegt werden, vertraulich zu behandeln und nicht preiszugeben sowie dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter diese Informationen vertraulich behandeln und nicht preisgeben. Dies gilt einschließlich, aber nicht beschränkt, für Dienstleistungsrichtlinien und die damit zusammenhängenden Materialien, Entwürfe und Zeichnungen, schriftliche oder mündliche Anweisungen, Methoden, Prozesse, Vorrichtungen, Know-how, Softwarecodes sowie andere ähnliche Daten und Kenntnisse. Als vertraulich gelten auch Daten, die unabhängig von Kennzeichnung- und Übertragungsverfahren, als Informationen betrachtet werden, die der Kunde vernünftigerweise als vertrauliche Daten von Revvity ansehen würde.

13. Unkontrollierbare Umstände

Revvity ist nicht verantwortlich oder haftbar für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, soweit sie außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Kriegshandlungen, Epidemien sowie Kommunikations- und Stromausfällen. Darüber hinaus ist Revvity nicht für Leistungsverzögerungen verantwortlich, die auf Handlungen bzw. Unterlassungen auf Seiten des Kunden zurück gehen.

14. Abtretung; Geltendes Recht

Weder diese Vereinbarung noch ein Serviceplan ist vom Kunden übertragbar. Diese Vereinbarung sowie alle zugrundeliegenden Servicepläne unterliegen dem deutschen Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der deutschen Gerichte.

15. Änderungen; Gesamte Vereinbarung

Jegliche Abänderung oder Abwandlung dieser Vereinbarung ist nicht bindend, wenn sie nicht schriftlich festgehalten und von den Bevollmächtigten von Revvity und des Kunden gegengezeichnet werden. Diese Vereinbarung, samt dem Angebot von Revvity bezüglich der Dienstleistungen und der BDD von Revvity, sofern vorhanden, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so bleiben die anderen Bestimmungen wirksam.

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